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Allgemeine Informationen

Rettungsgasse bilden: Die gesetzlichen Vorgaben

Wichtig ist: Alle Autofahrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Ausschlaggebend ist hier der Paragraph 11, Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser lautet ab dem 1. Januar 2017:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Autofahrer, die es versäumen, eine Rettungsgasse zu bilden, können mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt werden. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 49, Abs. 1 Nr. 11 der StVO. Viel wichtiger ist aber, dass jeder Autofahrer daran denken sollte, dass im Notfall keine Zeit verloren gehen darf.

Rettungsgasse ich machs richtig

Rettungsgasse bilden: So geht es!

Bei zwei Fahrstreifen ist die Rettungsgasse in der Mittel zu bilden. Autos, die sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, müssen an den linken Fahrbahnrand fahren. Autos auf dem rechten Streifen fahren an den rechten Fahrbahnrand. Bei dreispurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen der ganz linken und der mittleren Fahrspur gebildet. Bei einer Autobahn mit vier Spuren gilt dies ebenso.

Es gilt zu beachten, dass der Standstreifen von Rettungskräften nicht als Zufahrt genutzt werden kann . Der Standstreifen ist nicht immer durchgehend ausgebaut oder könnte durch liegengeblieben Fahrzeuge unpassierbar sein.


Rettungsgasse bilden: Was sonst noch wichtig ist

Damit die Bildung einer Rettungsgasse möglich ist, wird vom Autofahrer vorausschauendes Fahren verlangt. So gilt beispielsweise im Falle eines Staus, nicht zu dicht auf den Vordermann aufzufahren. Dadurch bleibt Platz zum Rangieren! Noch besser: Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, die Rettungsgasse bilden! Gleiches gilt natürlich auch an Ampeln.

Ebenso wichtig: Auch wenn das erste Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse passiert hat, darf die Rettungsgasse noch nicht geschlossen werden. Weitere Einsatzfahrzeuge können folgen, um die Unfallstelle anzufahren.


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