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Warnung vor hoher Waldbrandgefahr

Die Landesregierung warnt vor einer hohen Waldbrandgefahr aufgrund der trockenen und heißen Luft in Baden-Württemberg.

Die Landesregierung warnt vor einer hohen Waldbrandgefahr
aufgrund der trockenen und heißen Luft in Baden-Württemberg.
Besonders gefährlich sei der Funkenflug, Waldbesucher sollten sich
unbedingt an die Verhaltensregeln halten, mahnte Forstminister Peter
Hauk.


Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbaucherschutz warnt vor einer
erhöhten Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg aufgrund der derzeit
trockenen und heißen Luft. „Die für die kommenden Tage angekündigten
sommerlichen Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr im Land wieder
deutlich ansteigen. Alle, die den Wald mit seiner kühlenden Wirkung in
diesen Tagen besuchen, sollten sich unbedingt an die gängigen
Verhaltensregeln halten, die für einen Besuch im Wald gelten“, sagte
Forstminister Peter Hauk.

„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder
gelaufenes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Die ausgetrocknete
Bodenvegetation in den Wäldern oder herumliegendes Reisig kann schnell
Feuer fangen. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes
Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Im Wald
herrscht sowieso von Anfang März bis Ende Oktober ein generelles
Rauchverbot und wenn gegrillt wird, dann nur an den ausgewiesenen
Grillstellen“, betonte der Minister.

Vorsichtsregeln für Waldbesucher

Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und
Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen
auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die
jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere
das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind
unbedingt zu beachten.

- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.

- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom
Waldrand entfernt sein.

-Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor
dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Bei Brand sofort Feuerwehr benachrichtigen

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr
entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer
Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß

2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen

3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere
Einrichtungen in Gefahr?

4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer,
Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese
eventuell zum Brandort geführt werden können.

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:
Wald und Naturerlebnis

Landesbetrieb Fort BW

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

24.07.2018


Quellenangabe:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/warnung-vorhoher-waldbrandgefahr/


Waldbrand

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