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Türöffnung auf Grund Rauchwarnmelder

Anforderung von Einsatzkräften der Abt. Stadt.

Datum/Uhrzeit: 13.06.2019 – 11:59 Uhr
Stichwort: B0
Abteilung: Abt. Stadt
Beteiligte Organisationen: Polizei

11:59 Uhr erfolgte die Anforderung von Einsatzkräften der Abt. Stadt zu einer Türöffnung als Amtshilfe für die Polizei. Anrufer meldeten einen bereits seit längerem piepsenden Rauchwarnmelder in einer verschlossenen Wohnung, ein Brandereignis konnte definitiv ausgeschlossen werden. Beim Eintreffen der Kräfte traf ebenfalls die Bewohnerin vor Ort ein und konnte die Türe selbstständig öffnen. Der Rauchwarnmelder hatte auf Grund eines niedrigen Batteriestandes ausgelöst.


(gd/pb)


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